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   BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74   

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https://dejure.org/1978,693
BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74 (https://dejure.org/1978,693)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1978 - VI R 239/74 (https://dejure.org/1978,693)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1978 - VI R 239/74 (https://dejure.org/1978,693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kfz-Nutzung - Kostenerstattung - Außergewöhnliche Aufwendung - Unfallkosten - Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 540
  • DB 1978, 1206
  • BStBl II 1978, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74
    Zwar hat der Große Senat des BFH im Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) erkennen lassen, daß er einen bei durch Alkoholgenuß beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit verursachten Unfall regelmäßig nicht mehr als beruflich veranlaßt ansehen würde.
  • BFH, 17.10.1973 - VI R 26/73

    Aufwendungen für einen Austauschmotor

    Auszug aus BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 26/73 (BFHE 111, 69, BStBl II 1974, 186) erkennen lassen, daß neben Reisekosten, die als Werbungskosten nach Abschn. 21 Abs. 6 LStR 1970 mit den Pauschsätzen des Abschn. 21 Abs. 11 LStR 1970 geltend gemacht werden, noch außergewöhnliche Kosten als Werbungskosten anerkannt werden können.
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70

    Reise eines Arbeitnehmers - Weisung des Arbeitgebers - Kosten des Arbeitgebers -

    Auszug aus BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74
    Der Grund für die Steuerfreiheit des Reisekostenersatzes ist, daß es sich bei den ersetzten Aufwendungen um Werbungskosten des Arbeitnehmers handelt (Urteil des Senats vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917).
  • BFH, 24.02.1978 - VI R 177/73

    Herabsetzung der Pauschbeträge - Kilometergeld - Außergewöhnliche Kosten -

    Auszug aus BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74
    Für die insoweit vergleichbare Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1969 über Pauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenem Kraftfahrzeug ist ebenfalls in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß außergewöhnliche Kosten, insbesondere Unfallkosten, neben den dort genannten Pauschbeträgen geltend gemacht werden können (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BStBl II 1978, 380).
  • BFH, 15.12.1967 - VI R 268/67

    Ersatz von Kraftfahrzeugkosten - Höherer Kilometersatz - Tatsächlich entstandene

    Auszug aus BFH, 10.03.1978 - VI R 239/74
    Die Pauschbetragsregelung hat der Senat als vertretbare Schätzung i. S. von § 217 der Reichsabgabenordnung (AO) anerkannt, die der Arbeitsvereinfachung für die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Finanzbehörden und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient (vgl. Urteil des BFH vom 15. Dezember 1967 VI R 268/67, BFHE 90, 498, BStBl II 1968, 126).
  • BFH, 06.04.1984 - VI R 103/79

    Kein Werbungskostenabzug für Unfallkosten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 10. März 1978 VI R 239/74 (BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381) im übrigen nicht auf die Ursache an sich - nämlich Autofahren trotz Herzbeschwerden - abgestellt.

    Dem wird entgegengehalten, das private Fehlverhalten der Trunkenheit ändere nichts an der beruflichen Zielvorstellung des Fahrers, der sich auf einer beruflich veranlaßten Fahrt befinde (so Tiedtke, Finanz-Rundschau - FR - 1978, 493, 499); denn der BFH habe auch bei einem Unfall, der auf einem nicht unvorhersehbaren Schwächeanfall beruhte, die berufliche Veranlassung der Fahrt nicht als unterbrochen oder gelöst beurteilt (BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381).

    Denn dann tritt - ebenso wie bei einer Umwegfahrt (vgl. BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381, unter B II. 3. a) - zu der beruflichen Veranlassung ein weiterer Anlaß hinzu, welcher der privaten Sphäre zuzurechnen ist, so daß § 12 Nr. 1 EStG eingreift.

  • BFH, 02.02.1979 - VI R 77/77

    Parkhausgebühren in Verbindung mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Normale Kosten sind solche Aufwendungen, die mit der laufenden Benutzung des Kraftfahrzeuges typischerweise zusammenhängen (Urteil des Senats vom 10. März 1978 VI R 239/74, BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381).

    Dabei ist entscheidend, ob die Kosten vorhersehbar sind oder ob sie sich als unvorhersehbar (wie z. B. Unfallkosten) einer Einbeziehung in eine Pauschalierung entziehen (BFH-Urteil VI R 239/74).

  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Denn ein solcher Kostenersatz kann mangels anderer gesetzlicher Grundlage nur insoweit steuerfrei sein, als ihm Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüberstehen (vgl. bezüglich der ähnlich liegenden Frage von steuerfreien Auslösungen Oeftering/Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, 5. Aufl., § 3 Anm. 126, und bezüglich des steuerfreien Ersatzes von Reisekosten BFH-Urteile vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24 BStBl II 1972, 917, und vom 10. März 1978 VI R 239/74, BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381).
  • BFH, 30.11.1979 - VI R 129/78

    Kredit - Zinsen - Fahrkosten - Dienstreise - Pauschbeträge der

    Diese Pauschbetragsregelung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung als vertretbare Schätzung i. S. von § 217 der Reichsabgabenordnung (AO) anerkannt, die der Arbeitsvereinfachung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und für die Finanzbehörden und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient (vgl. Urteile des Senats vom 15. Dezember 1967 VI R 268/67, BFHE 90, 498, BStBl II 1968, 126; vom 17. Dezember 1976 VI R 118/75, BFHE 121, 193, BStBl II 1977, 295, und vom 10. März 1978 VI R 239/74, BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    So gehören zu den gewöhnlichen Kosten insbesondere die Absetzung für Abnutzung (AfA) und die durch den normalen Verschleiß bedingten Reparaturaufwendungen, nicht aber die Unfallkosten (vgl. BFH- Urteile vom BFHE 111, 69, BStBl II 1974, 186 und BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381).

  • BFH, 27.04.1979 - VI B 142/78

    Fahrtüchtigkeit - Unfallbeseitigungskosten - Werbungskosten - Alkoholgenuß

    Eine Klärung ist insoweit auch nicht durch das Urteil des Senats vom 10. März 1978 VI R 239/74 (BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381) herbeigeführt worden.
  • BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76

    Unfallkosten an einem privaten Kraftfahrzeug nur bei ursächlichem Zusammenhang

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann auch ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber - wie im Streitfall - die Kosten für die Benutzung seines eigenen Kraftfahrzeugs auf Dienstreisen pauschal ersetzt, daneben solche Unfallkosten als Werbungskosten absetzen (vgl. Urteil vom 10. März 1978 VI R 239/74, BFHE 124, 540, BStBl II 1978, 381).
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